Abluftanlage nach DIN 18017-3
Zuluft nach Art DIN 18017-3, gemäß AbZ Z-41.3.-686 und M-LüAR
Lüftungsanlage nach DIN 18017-3: Außenluftzufuhr über Zuluftleitung ohne Wärmerückgewinnung
Be- und entlüftet werden (ohne WRG) Sanitärräume, Wohnungsküchen, Teeküchen und Wohnungsabstellräume.
Unsere allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-41.3-686 fordert, dass bei Zentrallüftungsanlagen und senkrechtem Einbau der Deckenschotts eine Abströmung ins Freie zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.
Sollte die freie Abstömung nicht gegeben sein z. B. durch Schließen einer Klappe des Ventilators bei Stillstand, ist der Einsatz unserer Bypassklappe Typ BPK in der Fort- und Außenluftleitung, die bei Raucheintritt öffnet empfehlenswert..
Diese Funktion stellt sicher, dass sich bei Stillstand der Ventilatoreinheit eventuell ergebende Leitungswiderstände überbrückt und dadurch nicht wirksam werden. Die freie Abströmung ist gewährleistet.
Zuluftleitungen dürfen nach der Allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung in Anlehnung an Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3 geführt
werden, d. h. die Steigleitungen verlaufen in den Versorgungsschächten der Sanitärräume, bzw. Küchen. Die Rohrdimensionen entsprechen den Begrenzungen der Zulassung für Abluftleitungen bzw. der M-LüAR.
Die bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder, WC in Wohnungen, Stand 2009, geändert 01.10.2010 besagt unter Pos. 2.1.1:
Die Zuluft kann außerhalb fensterloser Räume an zentraler Stelle oder
durch Öffnungen an der Außenwand der Wohnung unmittelbar zugeführt
werden, wenn zu den fensterlosen Räumen eine Verbindung durch
Nachströmöffnungen besteht.
Nach Lüftungsanlagenrichtlinie soll die Zuluft in die abgelüfteten Räume eingeleitet werden.
Nachdem die Zuluft, wie dargestellt, im Versorgungsschacht geführt wird und sodann über eine Stichleitung in sonstige Räume einmündet, erfolgt die Überströmung zu den abgelüfteten Räumen vergleichbar der
Zuluftführung über die Außenfassade. Es handelt sich somit um eine
Ausführung entsprechend der Bauaufsichtlichen Richtlinie, Stand 2009 und um eine nicht wesentliche Abweichung von der Lüftungsanlagenrichtlinie, die nach Bauordnung (MBO § 3, Abs.3) möglich ist.
Im Brandschutzkonzept, welches der Fachbehörde vorzulegen ist, sollte auf beide Richtlinien hingewiesen
werden, mit zusätzlichem Hinweis auf die Brandschutztechnische
Beurteilung der TU München,
Nr.: BB TUM-014-2010, welche diese Aussage nochmals erhärtet.
Um bei Anlagenstillstand und geöffneten Bypass-Klappen
Kaltlufteintritt zu verhindern, sollte an allen Ventilen eine
Kaltrauchsperre mit Magnetverschluss KRS-M eingesetzt werden.
Lüftungsanlage im Dachbereich nach DIN 18017-3
Während des Betriebs der Lüftungsanlage erfolgt die Luftströmung ungehindert. Strömt Rauch außerhalb des Gebäudes in die Außenluftleitung ein, wird der Ventilator über den Rauchschalter abgeschaltet. Gleichzeitig öffnen bei Stillstand des Ventilators die Bypass-Klappen und geben die Abströmung über Dach frei. Zusätzlich schließen automatisch alle den Ventilen zugeordneten Kaltrauchsperren, sodass jegliche Kaltrauchübertragung unterbunden wird.
Der Stillstand des Ventilators kann natürlich auch durch Abschaltung, Defekt usw. herbeigeführt werden.
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1 Rauchschalter mit AbZ, schaltet bei Rauchdetektion den Ventilator ab. Je nach Konzept auch in der Fortluftleitung empfehlenswert.
2 BPK 125 oder 160 Bypassklappe für freie Abströmung Ventilator steht (Stromausfall) -- Bypassklappe öffnet optional: Rauchschalter / Brandmeldeanlage detektiert Rauch und öffnet Kontakt -- Bypassklappe öffnet
3 KRS-M 80-200 Kaltrauchsperre mit Magnetverschluss, Temperaturbeständigkeit bis 260°C, TÜV geprüft
4 AVR 80-200 Absperrvorrichtung K90-18017 Typ: AVR
5 Außenluft: Außenluft
wird als Zuluft innerhalb einer Nutzungseinheit über Rohre oder Kanäle
aus Kunstoff oder Metall und Zuluftauslässe in die Wohnräume
eingeblasen.
6 Fortluft: Fortluft wird über die Abluftöffnungen von Küchen, Sanitärräumen und Nebenräumen abgeführt.
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